29 April 2026, 12:09

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Warum Wernigerode Gastwirte am stärksten belastet

Innenansicht eines Restaurants in Berlin mit Holztischen und -stühlen in der Nähe eines großen Fensters, das Fußgänger, Gebäude und Straßenelemente zeigt.

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Warum Wernigerode Gastwirte am stärksten belastet

Gastronomiebetriebe in Sachsen-Anhalt zahlen stark unterschiedliche Gebühren für Außenbestuhlung – manche Städte erheben gar keine Abgaben

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

In Sachsen-Anhalt variieren die Kosten für Außengastronomie stark, wobei einige Kommunen überhaupt keine Gebühren verlangen. Eine Regeländerung im Jahr 2023 katapultierte Wernigerode an die Spitze der teuersten Standorte – und entfachte eine Debatte über die finanzielle Belastung für Gastwirte. Kritiker fordern, die Abgaben abzuschaffen, um die lokale Wirtschaft zu stärken, ohne die Haushalte der Städte spürbar zu belasten.

Mit 1.163 Euro für eine Standard-Außenfläche verlangt Wernigerode die höchsten Terrassengebühren des Landes. Die Erhöhung folgte einer Anpassung der städtischen Sondernutzungssatzung 2023. Gleichzeitig verzichten fünf Städte komplett auf solche Abgaben: Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben.

Im Durchschnitt zahlen Betriebe in Städten mit über 20.000 Einwohnern 328 Euro für eine 25 Quadratmeter große Terrasse, die von Mai bis September genutzt wird. Besonders hoch sind die Gebühren in Lutherstadt Wittenberg (750 Euro) und Halle (Saale) (700 Euro). Magdeburg liegt mit 184 Euro unter dem Durchschnitt, während Schönebeck (52 Euro) und Zeitz (56 Euro) die günstigsten Konditionen bieten.

Ralf Seibicke, Landeschef des Bundes der Steuerzahler, weist darauf hin, dass Terrassengebühren weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushalte ausmachen. Ein Verzicht würde die Gastronomie entlasten und belebte Innenstädte fördern, so sein Argument.

Die Diskussion um die Gebühren zeigt, wie sehr die Kostenlast kleine und mittlere Betriebe in manchen Städten belastet. Da die Einnahmen für die Kommunen minimal sind, mehren sich die Forderungen nach einer Abschaffung. Die Entscheidung könnte prägen, wie Außengastronomie in Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren funktioniert.

Quelle