Steuerzahlerbund klagt: Kann man den Rundfunkbeitrag bald von der Steuer absetzen?
Amelie SeidelSteuerzahlerbund klagt: Kann man den Rundfunkbeitrag bald von der Steuer absetzen?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags (GEZ) infrage. Die Vereinigung unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Ein erfolgreiches Urteil könnte Millionen Bürgern ermöglichen, den Beitrag als Steuerabzug geltend zu machen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Kläger, der versucht hatte, rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für das Jahr 2024 von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin die rechtliche Auseinandersetzung eingeleitet wurde. Der Steuerzahlerbund argumentiert, der Beitrag müsse als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden.
Bei einem positiven Urteil würden sich die Ersparnisse je nach Steuersatz unterscheiden: Wer mit 20 Prozent besteuert wird, könnte etwa 44 Euro jährlich sparen, bei einem Satz von 30 Prozent wären es rund 66 Euro, und Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten fast 93 Euro pro Jahr behalten.
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag künftig von der Steuer abgesetzt werden kann. Ein Erfolg der Klage käme allen Beitragszahlern zugute. Das Urteil dürfte weitreichende finanzielle Folgen haben.






