Stadtrat unter Druck: Warum nicht-öffentliche Sitzungen immer häufiger kritisiert werden
Amelie SeidelStadtrat unter Druck: Warum nicht-öffentliche Sitzungen immer häufiger kritisiert werden
Forderungen nach mehr Transparenz in Kommunalratssitzungen nehmen zu
Die Rufe nach größerer Transparenz in den Sitzungen des Stadtrats sind lauter geworden, nachdem Bedenken wegen übermäßiger nicht-öffentlicher Beratungen aufkamen. Die politische Gruppe SG Zukunft drängt auf strengere Regeln, wann Themen unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden dürfen. Ihre Kritik richtet sich gegen vage Begründungen, die derzeit zu viele Sachverhalte der öffentlichen Kontrolle entziehen.
Die Debatte entzündete sich an wiederholten Fällen, in denen Tagesordnungspunkte ohne nachvollziehbare Begründung in nicht-öffentliche Sitzungen verschoben wurden. Der Fraktionsvorsitzende Jan Höttges argumentierte, die aktuelle Praxis behindere die Transparenz und untergrabe das Vertrauen der Bürger in die Entscheidungsfindung. Er warnte, dass schlecht begründete Geheimberatungen gegen Paragraf 7 der Geschäftsordnung verstoßen könnten, der enge Voraussetzungen für nicht-öffentliche Diskussionen vorgibt.
Nach den bestehenden Regeln sollten vertrauliche Beratungen nur in Ausnahmefällen stattfinden, in denen eine öffentliche Debatte unmöglich ist. Künftig müssen für jeden Tagesordnungspunkt schriftliche Begründungen vorgelegt werden, die darlegen, warum eine öffentliche Behandlung nicht möglich ist. Höttges betonte, dass pauschale oder standardisierte Rechtfertigungen nicht mehr akzeptiert würden.
SG Zukunft fordert den Rat auf, diese Standards konsequenter durchzusetzen. Werden keine ausreichenden Begründungen geliefert, müssen die Themen automatisch in den öffentlichen Teil der Sitzung zurückverlagert werden. Die Gruppe besteht darauf, dass verbindliche schriftliche Erklärungen die Kontrolle verbessern und das Vertrauen in das Verfahren wiederherstellen werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, nicht-öffentliche Sitzungen auf truly Ausnahmefälle zu beschränken. Ratsmitglieder müssen künftig detaillierte, fallbezogene Begründungen vorlegen, bevor die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Bei Nichteinhaltung könnten die Punkte erneut der öffentlichen Prüfung unterzogen werden.






