Sommerzeit-Umstellung 2023: Wie sie Löhne und Arbeitszeiten beeinflusst
Elias LehmannSommerzeit-Umstellung 2023: Wie sie Löhne und Arbeitszeiten beeinflusst
In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2023 werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt – von 1:59 Uhr springt die Zeit direkt auf 3:00 Uhr. Diese Umstellung kann sich auf die Bezahlung von Arbeitnehmern auswirken, abhängig von ihren Verträgen und Schichtzeiten. Nicht alle Beschäftigten werden jedoch gleichermaßen betroffen sein.
Für Stundenlöhnende könnte sich die Arbeitszeit verkürzen, was zu einem geringeren Lohn führt – es sei denn, es gibt vorherige Vereinbarungen, die den ausgefallenen Stundenausgleich regeln. Arbeitgeber dürfen Schichten dennoch bis zur üblichen Endzeit verlängern, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Allerdings können sie Mitarbeiter nicht ohne deren Zustimmung verpflichten, die fehlende Stunde nachzuarbeiten.
Beschäftigte mit festem Monatsgehalt müssen keine Änderungen bei ihrer Bezahlung befürchten. Die Regelungen zu Überstunden während dieser Phase hängen von individuellen Verträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Fehlen konkrete Bestimmungen, dürfen Überstunden in der Regel nur dann angeordnet werden, wenn sie vergütet werden.
Gelegentliche Zusatzstunden können bereits im Bruttogehalt enthalten sein, auf ein Zeitkonto gutgeschrieben oder gesondert abgerechnet werden. Die Rückkehr zur Normalzeit erfolgt in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2023, wenn die Uhren um eine Stunde zurückgestellt werden.
Die Umstellung auf die Sommerzeit hat unterschiedliche Folgen für Arbeitnehmer: Stundenlöhnende könnten Lohn verlieren, sofern keine Schutzklauseln greifen, während Festangestellte unbeeinflusst bleiben. Arbeitgeber müssen bei der Umstellung die geltenden Regeln zu Überstunden und Schichtanpassungen einhalten.






