Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Fälle in wenigen Monaten
Elias LehmannSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Fälle in wenigen Monaten
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des Geschlechtseintrags ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von dieser Regelung Gebrauch gemacht – die meisten davon Erwachsene, nur ein kleiner Teil betraf Minderjährige.
Das Gesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft, und die Behörden melden kaum Probleme. Unter allen Fällen wurde lediglich ein Verdachtsfall auf Missbrauch festgestellt. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform als weitgehend erfolgreich.
Fast alle Antragstellenden waren volljährig, etwa 40 der 976 Fälle betrafen unter 18-Jährige. Bei den Minderjährigen war der häufigste Wechsel von weiblich zu männlich. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen ihren Geschlechtseintrag ein zweites Mal änderten – nähere Angaben wurden jedoch nicht dokumentiert.
Der Verband prüft nun mögliche Anpassungen des Gesetzes. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während einer Registrierung als Mann wegen einer Straftat verurteilt wurden, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit 976 bearbeiteten Anträgen und nur einem Verdachtsfall auf Missbrauch funktioniert das System wie vorgesehen. Weitere Änderungen könnten folgen, um spezifische Bedenken – etwa bei wiederholten Änderungen oder gesetzlichen Wartezeiten – zu adressieren.






