Neues Gesetz beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker in Deutschland
Amelie SeidelNeues Gesetz beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker in Deutschland
Deutschland beschleunigt das Anerkennungsverfahren für Apotheker mit ausländischer Ausbildung. Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das bürokratische Hürden für Fachkräfte mit nicht-europäischen Abschlüssen abgebaut. Die Reform soll dem wachsenden Fachkräftemangel in Apotheken entgegenwirken.
Bisher mussten Apotheker aus Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums langwierige Gleichwertigkeitsprüfungen durchlaufen. Das neue Gesetz ersetzt dieses Verfahren durch eine direkte Kompetenzfeststellung und beseitigt so zeitraubende Verwaltungsprozesse. Zudem sind Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker nötig, um die Reform mit den jüngsten Änderungen in Einklang zu bringen.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt den Schritt. Ihr Präsident, Dr. Armin Hoffmann, warnte, dass in den kommenden Jahren ein Mangel von mehreren tausend Apothekern drohe. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die bereits im Mai erfolgen könnte.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gelten die Neuerungen ab dem 1. November 2026. Die Reform ist Teil umfassender Bemühungen, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Schlüsselsektoren zu vereinfachen.
Die neuen Regelungen erleichtern es qualifizierten Apothekern aus Drittstaaten, in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen. Durch den Ersatz von Dokumentenprüfungen durch Kompetenztests soll der Personalmangel in Apotheken verringert werden. Die endgültige Zustimmung des Bundesrates entscheidet, wann die Änderungen offiziell in Kraft treten.






