Neue Preisregeln für E-Auto-Ladestationen: Was sich für Fahrzeughalter ändert
Amelie SeidelNeue Preisregeln für E-Auto-Ladestationen: Was sich für Fahrzeughalter ändert
Deutschland hat seine Preisregelungen für Ladestationen von Elektrofahrzeugen aktualisiert, um sie an die europäischen Vorgaben anzupassen. Die neue Novelle zielt auf Schnellladestationen ab, die seit April 2024 in Betrieb genommen wurden, und sorgt für eine klarere Preisanzeige für Fahrzeughalter. Bisher fehlte in Deutschland ein rechtlicher Rahmen, um diese Standards wirksam durchzusetzen.
Die europäische Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) trat im April 2024 in Kraft und verlangt von Betreibern, die Preise transparent auszuweisen. Die deutsche Neuregelung baut darauf auf und konzentriert sich auf Schnellladestationen mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr. Diese müssen nun vor Beginn des Ladevorgangs sämtliche Preisbestandteile anzeigen – inklusive Roaminggebühren.
Auch Mobilitätsdienstleister sind verpflichtet, die Preisinformationen vorab digital offenzulegen. Bei langsameren Ladestationen gilt eine feste Reihenfolge: Zuerst wird der Preis pro Kilowattstunde genannt, gefolgt von zeitabhängigen Gebühren und etwaigen pauschalen Zusatzkosten.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, die sich an den Strafen im Telekommunikationssektor orientieren. Die Bundesregierung will damit eine abschreckende Wirkung gegen Preisverstöße erzielen. Branchenverbände kritisieren jedoch, dass die praktische Umsetzung von "vollständiger Preistransparenz" unklar definiert sei.
Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßt zwar die Bußgelder, fordert aber präzisere Vorgaben, was "faire" oder "nicht-diskriminierende" Preise ausmacht.
Die Novelle schließt eine rechtliche Lücke und ermöglicht es Deutschland, die Preisregeln einheitlich nach europäischen Maßstäben durchzusetzen. Ladesäulenbetreiber müssen nun strengere Transparenzanforderungen erfüllen, während das Bußgeldsystem künftige Verstöße verhindern soll. Die Änderungen gelten vor allem für Hochleistungs-Ladestationen, die nach April 2024 installiert wurden.






