24 March 2026, 06:08

Neue Energievorschriften: Wie Deutschlands Gebäude bis 2030 klimaneutral werden sollen

Fetter weißer Text "netto-null-Emissionen bis 2050" auf einem festen grünen Hintergrund.

Neue Energievorschriften: Wie Deutschlands Gebäude bis 2030 klimaneutral werden sollen

Deutschland überarbeitet seine Gebäudenergieverordnung, um sie an die strengeren EU-Standards anzupassen. Die neuen Regeln führen eine vereinfachte Effizienzskala von A bis G ein, die die bisherige Bewertung von A+ bis H ersetzt. Immobilienbesitzer und Vermieter müssen sich künftig auf strengere Offenlegungspflichten einstellen – bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

Die deutsche Regierung ersetzt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Diese Änderung spiegelt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wider, die ehrgeizige Ziele setzt: Ab 2028 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude emissionsfrei sein, ab 2030 alle Neubauten in der EU.

Ab Mai 2026 führt Deutschland die neue EU-Effizienzskala von A bis G ein. Die beste Bewertung, Klasse A, gilt nur für Gebäude mit Null-Emissionen – also solche, die im Betrieb keine CO₂-Emissionen durch fossile Brennstoffe verursachen. Solche Gebäude benötigen in der Regel Wärmepumpen, Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen. Auch ein numerischer Primärenergieindikator und Daten zu den Lebenszyklusemissionen fließen in die Einstufung ein.

Am anderen Ende der Skala steht Klasse G, die die 15 % ineffizientesten Gebäude des nationalen Bestands umfasst. Die Umstellung könnte sich auf die Immobilienwerte auswirken: Gebäude der Klasse G könnten mit einem "Braunen Abschlag" bewertet werden, während Klasse-A-Immobilien eine Prämie erzielen. Ältere Zertifikate, die noch nach dem GEG ausgestellt wurden, könnten an Glaubwürdigkeit verlieren, sobald das neue System in Kraft tritt.

Zudem werden die Pflichten für Energieausweise ausgeweitet. Ab Mai 2026 müssen Vermieter diese bei der Verlängerung von Mietverträgen oder größeren Sanierungen vorlegen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus sieht eine schrittweise Solarpflicht vor, dass neue öffentliche und gewerbliche Gebäude mit einer Fläche von über 250 Quadratmetern bis Ende 2026 – sofern machbar – mit Solartechnik ausgestattet werden müssen.

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Die neuen Vorschriften sollen den Gebäudesektor in Deutschland in Richtung Klimaneutralität lenken. Immobilienbesitzer müssen sich auf strengere Effizienzstandards einstellen, während Vermieter die Einhaltung der Regeln bei Vermietung und Sanierung sicherstellen müssen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Emissionen zu senken und den Gebäudebestand des Landes im Einklang mit den EU-Klimazielen zu modernisieren.

Quelle