Lörrach führt schärfere Prostitutionsregeln mit Sperrgebieten ein
Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Sperrgebiet-Verordnung
Der Stadtrat von Lörrach wird am 28. April 2026 über eine aktualisierte Verordnung abstimmen, die die Regeln für Prostitution in der Stadt neu regelt. Ziel der Behörden ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu präzisieren und gleichzeitig bestimmte Wohnviertel vor damit verbundenen Aktivitäten zu schützen.
Die überarbeitete Verordnung sieht ein vollständiges Verbot von Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet vor. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe auf zwei ausgewiesene Industriegebiete beschränkt. In weiteren 20 Gewerbegebieten werden solche Einrichtungen ausdrücklich untersagt.
Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("In-call") bleiben größtenteils erlaubt, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Nicht erfasst von den neuen Regeln sind jedoch Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Wie die Stadtverwaltung bestätigte, liegen derzeit keine Anträge für neue Bordelle in Lörrach vor.
Die aktualisierten Bestimmungen entstanden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Nach der Verabschiedung tritt die Verordnung in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird.
Die Änderungen schaffen ein klareres rechtliches Gerüst für die Prostitution in Lörrach: Bordelle werden auf bestimmte Industriegebiete begrenzt, während Straßenprostitution vollständig verboten wird. Die Stadt erwartet, dass die neuen Regeln eine Balance zwischen Regulierung und dem Schutz sensibler Standorte herstellen.






