18 April 2026, 08:07

Leipziger Gericht entscheidet über Nürnberger Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter

Plakat für Bergbahn, Deutschland als elektrisches Stadt, mit Abbildungen von Geb├Ąuden, B├Ąumen, H├Ąngen und beschreibendem Text.

Leipziger Gericht entscheidet über Nürnberger Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter

Leipziger Bundesverwaltungsgericht entscheidet über strittige Nürnberger Mitgliedschaft im "Bündnis gegen Rechtsextremismus"

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem umstrittenen Fall über die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bündnis gegen Rechtsextremismus entschieden. Die am Donnerstag verkündete Entscheidung dreht sich um die Frage, ob die Beteiligung der Stadt gegen das Gebot der staatlichen Neutralität verstößt. Vorerst darf Nürnberg Teil des Bündnisses bleiben – doch der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet.

Ausgelöst wurde der Fall 2022, als der Nürnberger AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Mitgliedschaft der Stadt klagte. Seitdem zog sich der Streit durch die Instanzen und erreichte nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs 2024 schließlich die höchste administrative Ebene, nachdem Berufung eingelegt worden war.

Bei dem Bündnis handelt es sich um ein großes Netzwerk mit 164 kommunalen Mitgliedern – darunter Städte, Gemeinden und Landkreise – sowie 358 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Es wird aus öffentlichen Mitteln finanziert, unter anderem von der Stadt Nürnberg und der Metropolregion Nürnberg. Kürzlich startete das Bündnis unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" eine Kampagne im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen am 8. März.

Kern der juristischen Auseinandersetzung ist die Frage, ob Kommunen rechtmäßig privat organisierten Vereinen beitreten dürfen, die offen eine politische Partei kritisieren. Erstmals befasst sich ein oberstes Gericht mit dieser Thematik, was die rechtlichen Grenzen unklar erscheinen lässt. Die Richter müssen nun zwei zentrale Punkte prüfen: Ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob die Stadt Nürnberg maßgeblichen Einfluss auf dessen Aktivitäten ausübt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Statt ein abschließendes Urteil zu fällen, hat das Gericht den Fall zur weiteren Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Damit verlängert sich der Rechtsstreit, und die langfristige Mitgliedschaft Nürnbergs im Bündnis bleibt vorerst ungewiss.

Das Urteil erlaubt der Stadt zwar vorläufig, Teil des Netzwerks zu bleiben, doch die Sache wird nun von einem unteren Gericht noch einmal eingehend geprüft. Die Entscheidung wird Präzedenzcharakter haben und klären, wie weit Kommunen gehen dürfen, wenn sie Organisationen unterstützen, die sich gegen bestimmte Parteien richten. Bis dahin steht die Rolle Nürnbergs im Bündnis weiterhin unter rechtlicher Beobachtung.

Quelle