Landtag debattiert schärfere Regeln für Untersuchungsausschüsse bis Mai 2026
Jakob KrausLandtag debattiert schärfere Regeln für Untersuchungsausschüsse bis Mai 2026
Der 18. Landtag kommt am 29. April und 6. Mai 2026 zu zwei Plenarsitzungen zusammen. Im Mittelpunkt stehen dabei geplante Änderungen an Artikel 91 der Landesverfassung, insbesondere zu den Regelungen für parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Beide Sitzungen beginnen um 13:00 Uhr und werden live im Internet übertragen.
Ziel der Beratungen ist es, die Voraussetzungen für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu verschärfen. Bisher reicht ein Fünftel der Abgeordneten, um einen solchen Ausschuss zu initiieren. Nun schlagen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, diese Hürde auf ein Viertel aller Mandatsträger anzuheben.
Falls der Vorschlag angenommen wird, wären künftig 27 der 105 Abgeordneten nötig, um einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Diese Gremien befassen sich mit Themen von besonderem öffentlichem Interesse, sammeln eigenständig Beweise und können Akten anfordern, Zeugen vorladen und diese unter Eid verhören, bevor sie ihre Ergebnisse dem Parlament vorlegen.
Die geplante Verfassungsänderung würde zudem Anpassungen im Untersuchungsausschussgesetz sowie in der Geschäftsordnung des Landtags nach sich ziehen. Die Sitzungen finden kurz vor der konstituierenden Sitzung des 19. Landtags am 18. Mai 2026 statt. Die Öffentlichkeit kann die Debatten live auf der Website des Landtags sowie über die Facebook- und YouTube-Kanäle verfolgen.
Das Ergebnis dieser Beratungen wird entscheiden, ob die Hürde für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen tatsächlich erhöht wird. Bei einer Zustimmung würde die neue Regelung in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Die Live-Übertragungen sorgen für Transparenz, während die Abgeordneten über die Verfassungsänderung diskutieren.






