Koblenz führt Pflicht zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gewerbetreibende ein
Jakob KrausKoblenz führt Pflicht zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gewerbetreibende ein
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Koblenz nun Pflicht für gewerbliche Tätigkeiten
Wer in Koblenz ein genehmigungspflichtiges Gewerbe betreibt, benötigt ab sofort eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das von den städtischen Behörden ausgestellte Dokument bestätigt, dass ein Unternehmen keine ausstehenden Steuerschulden oder gewerbliche Verbindlichkeiten hat. Antragsteller können das Zertifikat online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Stadtkassenamt beantragen.
Die Bescheinigung ist unter anderem Voraussetzung für Gaststättenerlaubnisse, Taxikonzessionen oder die Zulassung von Immobilienmaklern. Sie belegt, dass der Antragsteller keine rückständigen Steuerverbindlichkeiten, Grundsteuerschulden oder offene gewerbliche Zahlungspflichten hat.
Für die Online-Beantragung müssen Interessierte ihre persönlichen Daten angeben, eine Kopie des Personalausweises hochladen und eine Gebühr von 10 Euro vorab entrichten. Das digitale Antragsformular ist auf der offiziellen Website der Stadt unter koblenz.de/steuersachen verfügbar. Wer den Online-Weg scheut, kann den Antrag auch telefonisch, per E-Mail oder vor Ort im Stadtkassenamt einreichen.
Die Bescheinigung wird unabhängig vom Finanzamt ausgestellt, da sie ausschließlich von den Koblenzer Kommunalbehörden bearbeitet wird. Öffentliche Statistiken, wie viele Unternehmen oder Gewerbetreibende das Dokument 2023 beantragt haben, liegen jedoch nicht vor.
Mit der neuen Regelung stellt die Stadt sicher, dass alle lizenzpflichtigen Betriebe in Koblenz ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Gewerbetreibende keine Genehmigungen für Aktivitäten wie den Betrieb eines Restaurants oder den Taxiverkehr erhalten. Durch die verschiedenen Antragsoptionen soll der Prozess für alle Bewerber zugänglich bleiben.