10 May 2026, 06:07

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant

Cartoon einer Gerichtsszene mit dem Titel 'Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged', das einen stehenden Mann in der Mitte, sitzende Personen und einen Tisch mit Gegenständen auf der rechten Seite zeigt.

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderung des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen

Justizministerin Stefanie Hubig will das Strafrecht reformieren, um Morde aus geschlechtsspezifischen Motiven schärfer zu ahnden. Der geplante Zusatz im Mordparagraphen soll Taten erfassen, die allein wegen des Geschlechts des Opfers begangen werden. Hubig zielt darauf ab, rechtliche Grauzonen zu schließen, die bisher oft dazu führen, dass solche Verbrechen nur als Totschlag gewertet werden.

Bisher können Tötungen aus Besitzansprüchen als Mord verfolgt werden. Doch in vielen Fällen wird die Anklage auf Totschlag herabgestuft, wenn Angeklagte „verminderte Schuldfähigkeit“ geltend machen. Diese Lücke führt häufig zu milderen Urteilen, da Totschlag festgelegte Haftstrafen und eine garantierte Entlassung vorsieht.

Hubigs Vorstoß soll das Gesetz präzisieren, indem geschlechtsspezifische Beweggründe explizit als Mordmerkmal definiert werden. Der Unterschied ist entscheidend: Nur bei Mordverurteilungen ist lebenslange Haft möglich. Ohne die Reform könnten Gerichte solche Taten weiterhin als minder schwere Straftaten behandeln.

Die geplante Neuregelung richtet sich gegen sogenannte Feminizide und andere geschlechterbasierte Gewalt. Hubig betont, das Gesetz müsse die besondere Schwere dieser Verbrechen widerspiegeln. Wird die Änderung verabschiedet, drohen Tätern, die aufgrund des Geschlechts ihres Opfers töten, deutlich härtere Strafen.

Die Reform würde die bisherige Unklarheit bei der Einstufung geschlechtsmotivierter Tötungen beseitigen. Lebenslange Haftstrafen wären dann auch in Fällen möglich, die bisher als Totschlag gewertet werden. Der Gesetzentwurf muss nun weiter beraten werden, bevor er in Kraft treten kann.

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