Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linken teilweise recht
Jakob KrausGericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linken teilweise recht
Ein Gericht in Deutschland hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linken wegen der Behauptung, sie hätten die Krankheit eines Politikers verspottet, zugunsten der AfD-Vertreter entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der den AfD-Mitgliedern vorgeworfen worden war, Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben.
Hintergrund des Falls sind Vorwürfe, die während einer Landtagssitzung im April 2025 erhoben wurden. Der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn behauptete damals, zwei AfD-Politiker hätten seine Erkrankung lächerlich gemacht.
Der Konflikt eskalierte, als Bruhn im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und den parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein beschuldigte, seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linke griff die Vorwürfe später in einer Pressemitteilung auf.
Die 13 AfD-Abgeordneten beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Linke. Sie argumentierten, die Behauptungen seien unwahr und schadeten ihrem Ruf. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Linke ihre Anschuldigungen, die beiden AfD-Politiker hätten Bruhns Zustand verspottet, nicht beweisen könne.
Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker scharfe Kritik aushalten müssten, doch persönliche Beleidigungen gingen zu weit. Es gab der AfD-Klage teilweise statt: Der Ausdruck „politische und menschliche Arschlöcher“ aus der Pressemitteilung wurde für unzulässig erklärt, der Rest des ursprünglichen Antrags jedoch abgelehnt. Die Richter bestätigten, dass die persönlichen Rechte der Abgeordneten durch die umstrittenen Äußerungen rechtswidrig verletzt worden seien.
Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten, um die AfD anzugreifen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete die Vorwürfe als leichtfertig und haltlos. Mit dem Urteil ist es der Linken nun untersagt, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.
Die Entscheidung verbietet der Linken, ihre Anschuldigungen über das Verhalten der AfD-Abgeordneten zu wiederholen. Das Urteil unterstreicht die Grenzen politischer Kritik, sobald sie in persönliche Angriffe umschlägt. Die betroffenen AfD-Politiker haben damit rechtlichen Schutz gegen die umstrittenen Vorwürfe erwirkt.






