20 April 2026, 04:08

Gericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten zu Angela Merkel

Offenes Buch mit einer Deutschlandkarte und Text auf einer schwarzen Oberfläche.

Gericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten zu Angela Merkel

Ein Berliner Gericht hat den Versuch eines Autors abgelehnt, Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel einzusehen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe solcher Unterlagen nicht erfüllt seien. Die Entscheidung folgt auf eine Klage eines Schriftstellers, der zur Institutionsgeschichte der DDR forscht.

Der Autor hatte die Stasi-Akten zu Merkel für eine geplante Veröffentlichung über die Verknüpfungen zwischen ostdeutschen Behörden – darunter die Geheimpolizei – angefordert. Nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist der Zugang zu solchen Dokumenten jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei einer Tätigkeit für die Stasi, historischer Relevanz oder einem öffentlichen Amt während der DDR-Zeit. Das Gericht stellte fest, dass keiner dieser Punkte auf Merkel zutrifft, die weder eine öffentliche Figur noch Amtsträgerin während der aktiven Phase der Stasi war.

Das Bundesarchiv hatte zuvor erklärt, es gebe keine "freigabefähigen Unterlagen" zu Merkel. Die Richter bestätigten zudem, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die Stasi ihr besondere Vorteile gewährt habe. Merkel wurde erst 1990 – nach der Auflösung der Stasi – Pressesprecherin der oppositionellen Gruppe Demokratischer Aufbruch.

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Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anzufechten.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse, wie sie im Stasi-Unterlagengesetz definiert ist. Ohne Nachweis einer Verstrickung Merkels in Stasi-Aktivitäten oder einer relevanten öffentlichen Rolle bleiben die Akten unter Verschluss. Das Urteil unterstreicht die strengen Kriterien, die für den Zugang zu solchen historischen Dokumenten gelten.

Quelle