Gericht bestätigt Neuwieds Praxis bei Besetzung von Beiräten – AfD-Klage gescheitert
Anna KrauseGericht bestätigt Neuwieds Praxis bei Besetzung von Beiräten – AfD-Klage gescheitert
Rechtsstreit um Besetzung von Beiräten in Neuwied: Gericht gibt Stadtrat Recht
Ein juristischer Streit über die Zusammensetzung zweier Beratungsgremien in Neuwied ist mit einem Urteil zugunsten des Stadtrats beendet worden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies eine Klage von AfD-Stadträten ab und bestätigte, dass das Vorgehen des Rates rechtmäßig sei. Die Entscheidung klärt, wie Bürgervertreter in solche Gremien berufen werden dürfen.
Der Konflikt war entstanden, als mehrere AfD-Mitglieder im Neuwieder Stadtrat forderten, dass eine Mehrheit der gewählten Räte in den Beirat für Migration und Integration sowie in den Seniorenbeirat entsendet werden müsse. Sie reichten einen Normenkontrollantrag ein und behaupteten, die Regeln des Rates verstießen gegen die Kommunalordnung.
Das Gericht prüfte die Beschlüsse des Stadtrats, die es jeder Fraktion erlauben, einen Vertreter zu benennen – entweder einen Stadtrat oder einen Fachbürger. Die Richter sahen darin weder einen Verstoß gegen Verfahren noch gegen lokale Vorschriften. Zudem betonten sie, dass Beratungsgremien anderen Regeln unterlägen als formelle Ausschüsse, weshalb strengere Mitgliedschaftsanforderungen nicht gelten würden.
Oberbürgermeister Jan Einig begrüßte das Urteil und erklärte, es bestätige das Engagement der Stadt, Bürger in Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Gerichtsentscheidung sei ordnungsgemäß ergangen und stehe weiterhin zur öffentlichen Diskussion.
Mit der Abweisung der Klage bleibt die Praxis des Stadtrats zur Besetzung der Beiräte nun gültig. Das Urteil sichert, dass sowohl gewählte Räte als auch nicht gewählte Experten an der Gestaltung lokaler Politik mitwirken können. Zudem schafft es einen Präzedenzfall für die Lösung ähnlicher Konflikte in Zukunft.






