Ex-Beamter scheitert mit Klagen gegen Entlassung nach Corona-Protesten
Anna KrauseEx-Beamter scheitert mit Klagen gegen Entlassung nach Corona-Protesten
Lucian Michaelis, ehemaliger leitender Gewerbeaufsichtsbeamter in Sachsen-Anhalt, wurde 2024 nach Konflikten mit den Behörden über die Pandemiepolitik aus seinem Amt entlassen. Seine Entlassung folgte auf jahrelange Kontroversen, darunter seine Beteiligung an Anti-Corona-Protesten und öffentliche Kritik an Impfempfehlungen. Die Entscheidung wurde später gerichtlich bestätigt und beendete damit seine Laufbahn im öffentlichen Dienst.
Michaelis hatte als leitender Gewerbeaufsichtsbeamter im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt gearbeitet. Seine Probleme begannen, als er ein amtliches Briefpapier mit einer Impfempfehlung infrage stellte und dafür von seinen Vorgesetzten gerügt wurde. Im Februar 2022 wurde er dann am Rande eines Fackelmarsches in Halberstadt gesichtet – einer Anti-Corona-Demonstration, die seine Position weiter erschwerte.
Der Freistaat warf ihm Zeitbetrug und mangelnde Arbeitsleistung vor, was schließlich zu seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führte. Zwar wiesen die Gerichte in Magdeburg und Halle die meisten Vorwürfe zurück, doch der Vorwurf des Zeitbetrugs blieb bestehen. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte schließlich seine Entlassung und beendete damit den Rechtsstreit.
Michaelis stammt aus einer Familie, die für ihre deutliche Haltung bekannt ist. Sein Vater, Martin Michaelis, ist Pfarrer in Quedlinburg und hat sich offen gegen Pandemie-Maßnahmen ausgesprochen. Zudem kandidierte er für den Stadtrat unter dem Banner der AfD. Beide Männer verbinden ein starkes lutherisches Erbe mit einer Geschichte des Widerstands gegen das, was sie als politische Unterdrückung wahrnehmen. 2025 veröffentlichte Martin das Buch „Mut zur Abweichung: Stimmen des ‚Keine Alternative‘-Widerstands“, an dem auch umstrittene Persönlichkeiten wie Daniele Ganser und Ulrike Guérot mitwirkten.
Das Gerichtsurteil besiegelte das Ende von Michaelis’ Karriere im öffentlichen Sektor. Sein Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen persönlichem Widerspruch und beruflichen Pflichten im deutschen Beamtentum. Die rechtliche Entscheidung lässt keinen Weg für eine Wiedereinstellung offen und bestätigt damit seine endgültige Amtsenthebung.






