07 June 2026, 14:06

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohngerechtigkeit – was das bedeutet

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohngerechtigkeit – was das bedeutet

Deutschland verpasst EU-Frist für neue Entgelttransparenzgesetze

Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist zur Einführung neuer Regeln für Lohngerechtigkeit verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis Montag, den 8. Juni 2026, umsetzen müssen, doch bisher ist dies nicht geschehen. Durch die Verzögerung bleiben Arbeitgeber und Beschäftigte in Unsicherheit, da zentrale Änderungen weiterhin auf sich warten lassen.

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz zielt darauf ab, die geschlechtsspezifische Lohnlücke in den Mitgliedstaaten zu schließen. Nach den neuen Bestimmungen müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig über ihre Gehaltsunterschiede berichten. Arbeitnehmer erhalten zudem das Recht, durchschnittliche Vergütungsdaten für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern.

Für Arbeitgeber in Deutschland werden die Pflichten künftig strenger: Sie müssen künftig Startgehälter bereits in Stellenausschreibungen angeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach früheren Einkommen fragen. Diese Maßnahmen sollen Lohndiskriminierung bereits im Bewerbungsprozess verhindern.

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Die Europäische Kommission könnte nun wegen der Fristüberschreitung rechtliche Schritte gegen Deutschland einleiten. Mit der Umsetzung der Reformen ist frühestens Anfang 2027 zu rechnen; die ersten Berichtspflichten greifen voraussichtlich im Juni 2028. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland 15,6 % weniger pro Stunde als Männer – ein höherer Wert als der EU-Durchschnitt von 11,1 %.

Durch die Verzögerung müssen Beschäftigte und Unternehmen länger auf die neuen Schutzmechanismen warten. Sobald die Regeln in Kraft treten, werden sie mehr Offenheit bei der Bezahlung erzwingen und dazu beitragen, Lohnungleichheit abzubauen. Sollte Deutschland seine Umsetzung nicht beschleunigen, könnte die Kommission ein formelles Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Quelle