15 April 2026, 20:07

DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und MwSt.-Angaben

Plakat mit dem Titel "Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Regierung" mit Logo, das wahrscheinlich Informationen über die Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Regierung präsentiert.

DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und MwSt.-Angaben

DAK-Gesundheit aktualisiert Richtlinien für Apotheken zu Preisen und Mehrwertsteuer-Angaben

Die DAK-Gesundheit hat überarbeitete Leitlinien für Apotheken zur Preisgestaltung und zur Meldung der Mehrwertsteuer (MwSt.) veröffentlicht. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Abrechnung von Kosten und Steuerangaben in Rechnungen und Kostenvoranschlägen zu vereinheitlichen. Ab dem kommenden Jahr drohen bei Nichteinhaltung Sanktionen.

Laut der aktualisierten Regelung müssen Apotheken der DAK-Gesundheit Nettopreise melden – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Der Nettopreis ist ohne Mehrwertsteuer anzugeben, wobei der entsprechende MwSt.-Hinweis deutlich kenntlich zu machen ist. Zulässige Angaben sind etwa "Netto (regulärer MwSt.-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt.-Satz)".

Bei der automatisierten Abrechnung ist zusätzlich zum Preis ein numerischer MwSt.-Code anzugeben: "1" für den vollen Steuersatz oder "2" für den ermäßigten Satz. Ausnahmen gelten nur, wenn Verträge Bruttopreise vorsehen oder eine MwSt.-Befreiung greift.

Die DAK-Gesundheit warnt vor Konsequenzen bei fehlerhaften Meldungen. Ab dem 1. Mai 2026 können nicht konforme Rechnungen oder Kostenvoranschläge zurückgewiesen werden, was zu Abrechnungsstreitigkeiten führen könnte.

Die Änderungen erfordern von den Apotheken eine Überprüfung ihrer Preis- und MwSt.-Meldeverfahren vor dem Stichtag. Wer die Richtlinien nicht einhält, riskiert Verzögerungen bei Zahlungen und administrative Konflikte. Die neuen Regeln treten in weniger als einem Jahr vollumfänglich in Kraft.

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