17 April 2026, 04:07

Bielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei ETA-Reiseantrag für Großbritannien

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen kostet Familien monatlich Hunderte von Dollar.

Bielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei ETA-Reiseantrag für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Reiseantrag für das Vereinigte Königreich stellte. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen während des Vorgangs ungewöhnliche Belastungen aufgefallen waren. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Risiken für Reisende, die offizielle Dokumente online beantragen.

Seit Anfang 2025 benötigen Besucher des Vereinigten Königreichs eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA). Die Regelung gilt für alle berechtigten Reisenden, darunter Kurzzeit-Touristen und Geschäftsleute. Offizielle Anträge müssen über die bezeichnete Plattform der britischen Regierung eingereicht werden – doch Betrüger nutzen das System weiterhin aus.

Das Paar begann mit der Antragstellung, nachdem es die Website über eine Online-Suche gefunden hatte. Wie aufgefordert gaben sie ihre persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen ein. Beim letzten Zahlungsschritt war die Summe auf etwa 240 Euro angestiegen.

Misstrauisch wegen der hohen Gebühr verweigerten sie die Bestätigung der Transaktion. Die offizielle ETA kostet lediglich 18,50 Euro pro Person. Nach dem Abbruch der Zahlung sperrten sie umgehend ihre Kreditkarte, um Betrug zu verhindern.

Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, sensible Daten nur auf geprüften Websites einzugeben. Einzig das Portal der britischen Regierung – https://www.gov.uk/eta – ist berechtigt, ETA-Anträge zu bearbeiten. Betrüger ahmen oft offizielle Seiten nach, verlangen überhöhte Gebühren oder stehlen persönliche Informationen.

Die Polizei bestätigte die Anzeige des Paares und riet anderen, URLs genau zu prüfen. Der Fall reiht sich in ähnliche Vorfälle ein, bei denen Reisende durch täuschende Drittanbieter Geld verloren. Die Behörden betonen, dass keine andere Plattform eine gültige ETA ausstellen kann.

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Durch rechtzeitiges Erkennen des Betrugs entging das Paar einem finanziellen Schaden. Ihr Fall dient als Mahnung, für ETA-Anträge ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung zu nutzen. Reisende werden aufgefordert, wachsam zu sein und auf Warnsignale wie unerwartete Gebühren oder unsichere Zahlungsseiten zu achten.

Quelle