25 April 2026, 04:08

Bewährungsstrafen im Berliner KV-Skandal: Wie gefälschte Diagnosen Millionen verschoben

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Bewährungsstrafen im Berliner KV-Skandal: Wie gefälschte Diagnosen Millionen verschoben

Ein Berliner Gericht hat zwei Männer, die in einen Bestechungsskandal im Zusammenhang mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) verwickelt waren, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im Mittelpunkt des Falls stand die Manipulation von Patientenakten, um höhere Zahlungen zu erschleichen. Die ursprünglichen Vorwürfe bezogen sich auf rund 85 Millionen Euro, die angeblich zu Unrecht ausgezahlt worden waren.

Laut Urteil erhielt ein ehemaliges KV-Vorstandsmitglied eine zehnmonatige Bewährungsstrafe, während ein Angestellter einer Krankenkasse zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt wurde. Beide hatten eine Rolle bei dem Betrug gespielt.

Der Skandal drehte sich um gefälschte Unterlagen aus dem Jahr 2015, wobei frühere Vorwürfe aus 2014 nicht bewiesen werden konnten. Die Ermittler stellten fest, dass die beiden Männer bereits vor über einem Jahrzehnt illegale Absprachen getroffen hatten – persönlich bereichert hatten sie sich dadurch jedoch nicht.

Der 62-jährige Ex-Vorstand soll geglaubt haben, mit der Masche die finanzielle Lage der KV Berlin verbessern zu können. Der 46-jährige Versicherungskaufmann wiederum sah darin eine Chance, seine Karriere voranzutreiben. Zu ihren Handlungen gehörte unter anderem die nachträgliche Änderung verschlüsselter medizinischer Diagnosen – ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten –, wodurch künstlich höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds generiert wurden.

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Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, doch das Gericht entschied sich letztlich für mildere Urteile: Der ehemalige Vorstand erhielt eine bewährte Freiheitsstrafe, der Versicherungsmitarbeiter musste eine Geldbuße zahlen statt eine Haftstrafe anzutreten.

Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das ursprünglich mit dem Vorwurf von 85 Millionen Euro fehlerhaft verteilten Geldern verbunden war. Beide Angeklagten hatten zwar keinen direkten finanziellen Vorteil aus dem System gezogen, doch ihre Handlungen führten zu manipulierten Daten und überhöhten Auszahlungen. Die Strafe fällt damit deutlich geringer aus als von der Anklage zunächst beantragt.

Quelle