24 May 2026, 14:13

Autor wegen Politiker-Beleidigung verurteilt: UN-Experte übt scharfe Kritik

Beleidigungen gegen Politiker

Autor wegen Politiker-Beleidigung verurteilt: UN-Experte übt scharfe Kritik

Ein deutscher Autor wurde wegen der Beleidigung eines Politikers in einem vor vier Jahren veröffentlichten Tweet zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren stützte sich auf ein umstrittenes Gesetz, das schärfere Strafen für Angriffe auf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vorsieht. Das Urteil hat nun Kritik eines UN-Menschenrechtsexperten ausgelöst.

Der Autor hatte den CDU-Politiker Philipp Amthor 2020 auf Twitter als „rassistischen Arsch“ bezeichnet. Damals gab es keine Reaktionen. Doch ein Jahr später, nachdem der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte, leiteten die Staatsanwälte Ermittlungen ein.

Der Staat klagte den Autor aufgrund von Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs an, der die Amtsermittlung bei Beleidigungen gegen Politiker ermöglicht. Das Gericht urteilte, der Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – berechnet nach seinem Einkommen.

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Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt, was bedeutet, dass die Beschuldigten nie vor einem Richter erscheinen. Der Prozess des Autors endete zwar schließlich zu seinen Gunsten, doch er warnte, dass normale Bürger oft nicht die Mittel hätten, sich gegen solche Vorwürfe zu wehren.

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat das Gesetz inzwischen kritisiert. Der Autor fordert die Abschaffung oder Reform von Paragraf 188, da dieser seiner Meinung nach Hass gegen Politiker schüre, statt sie zu schützen.

Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem rechtlichen Schutz von Politikern in Deutschland auf. Ohne Reform wird Paragraf 188 weiterhin Verurteilungen ohne vollständige gerichtliche Prüfung ermöglichen. Die Strafe gegen den Autor bleibt bestehen – sofern er sie nicht fristgerecht anfechtet.

Quelle